Trotz Kat-Nachrüstung keine Steuerersparnis

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Trotz Kat-Nachrüstung keine Steuerersparnis

„Kat drunter heißt Steuern runter“ – ein schöner Werbereim, der seit kurzem aber nicht mehr uneingeschränkt stimmt. Seit Ende November gibt es für Nachrüstkats, die statt einer ABE nur über ein Teilegutachten verfügen, keine Steuervorteile mehr. Betroffen hiervon sind ...

... alle Oldtimerfahrer, die ihr Fahrzeug nachträglich mit einer Abgasreinigungsanlage ausrüsten wollen. Zwar wird der Kat eingetragen, an der Höhe des Steuersatzes ändert sich jedoch nichts.

Änderung der Schlüsselnummer nur bei Vorliegen einer ABE

Grundlage hierfür ist eine Anweisung des Bundesverkehrsministeriums vom 8. Oktober 2008 an alle Prüforganisationen und Finanzbehörden der Länder. Um eine bundeseinheitliche Begutachtungs- und Genehmigungspraxis zu erreichen, werden Änderungen der emissionsbezogenen Schlüsselnummern künftig nur noch dann vorgenommen, wenn hierfür ein Gutachten auf Basis der 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO vorliegt, das heißt eine ABE oder KBA-Nummer. "Einfache" Teilegutachten oder Einzelbetriebserlaubnisse bewirken damit künftig keine Steuererleichterungen mehr. Bereits erfolgte Änderungen der Schlüsselnummern behalten allerdings ihre Gültigkeit.

Hintergrund dieser Anordnung ist nicht zuletzt der kürzlich von einigen schwarzen Schafen der Branche ausgelöste Partikelfilterskandal, der bei den Verantwortlichen erhebliche Zweifel an der Aussagekraft eines Teilegutachtens aufkommen ließ. Nachprüfungen hatten ergeben, dass die im Gutachten versprochenen Werte in der Praxis oft nicht erreicht werden. Im Gegensatz hierzu muss vor der Erteilung jeder ABE ein gesetzlich genau festgelegtes, umfangreiches Prüfprogramm durchgeführt werden.

Kosten für Prüfverfahren machen Kleinserien-Kats unwirtschaftlich

Genau dieser Punkt macht vielen Anbietern von Nachrüstkats zu schaffen: Das ABE-Prüfprogramm ist mit hohen Kosten verbunden, die sich bei in Kleinserie hergestellten Anlagen für ältere Fahrzeuge oder Oldtimer nicht wieder hereinholen lassen. Bereits produzierte Anlagen, für die aber nur Teilegutachten existieren, werden nahezu unverkäuflich. Leidtragende sind aber auch umrüstwillige Autofahrer, denen so die Möglichkeit genommen wird über den Einbau eines Kats eine Umweltplakette zu erhalten, die das Befahren der Umweltzonen erlaubt.

Aufgepaßt: Nachrüst-Kats für den W123 Diesel haben meistens keine ABE.

Während sich in diversen Markenforen, unter anderem von Trabant, Renault und Mercedes-Benz bereits Entrüstung breit macht, bleiben die Hersteller von Nachrüst-Kats bislang erstaunlich gelassen. „Etwa 50 Prozent unseres Lieferprogramms verfügt über eine ABE“, sagt Nachrüst-Experte Baumann von Uni-Fit in Engelsbrand auf Anfrage von oldtimer-info. Bei HJS in Menden legt Pressesprecher Dennis Duenzl noch einen drauf: „100 Prozent unserer Nachrüstanlagen haben eine ABE.“ Probleme sieht er allerdings im Motorsportbereich, wo aufgrund der Kleinserien bisher mit Teilegutachten gearbeitet wurde. Auch der Stuttgarter Nachrüst-Pionier Paul Wurm, spezialisiert auf ältere Mercedes-Modelle, gibt sich entspannt: „Mit unseren Anlagen gibt es immer Steuervorteile.“

Nachrüstwillige sollten jetzt trotzdem verstärkt darauf achten, dass bei Nachrüst-Kats eine ABE im Lieferumfang enthalten ist. Ansonsten bleibt ihnen nach dem Einbau nur das gute Gefühl etwas für die Umwelt getan zu haben.

Quelle: http://www.oldtimer-info.de/s.afp?Trotz_Kat-Nachruestung_keine_Steuerersparnis_2008 vom 22.12.2008



Was bedeutet das für meinen Probe?

Wer einen Probe 1 GT (also Turbo) hat, einen Probe 2 T22 oder eine sonstige andere Bezeichnung außer Probe ECP (Bj. 1993-1997) in seinen Papieren stehen hat, kann trotz Umrüstung nicht mit einer Steuerersparnis rechnen, da die dazu nötige ABE für die Eintragung eines Minikats fehlt!

Das selbe gilt, mit Ausnahme des Probe 1 GL mit 2.2L-Motor und den Probe 2 T22 (BJ 1993), auch für einen KLR (Kaltlaufregler), den es nur für diesen beiden Modelle gibt.